In Österreich sind Grundeigentümer und Hausverwaltungen gesetzlich zur Schneeräumung verpflichtet. Bei einem Unfall drohen Klagen und Schadenersatz in tausenden Euro. Mit unserem dokumentierten Winterdienst sind Sie für die vereinbarten Flächen rechtssicher abgesichert.
Was das Gesetz von Ihnen verlangt
Einheitlich alle Tage (§ 93 StVO) – Werktage, Sonn- und Feiertage gleich
Nicht nur räumen – auch bei Glatteis muss gestreut werden
Im Schadensfall müssen Sie beweisen, dass geräumt wurde
Mit professionellem Winterdienst übertragen Sie die Verkehrssicherungspflicht für die vereinbarten Flächen
Rechtssichere Dokumentation – für vereinbarte Flächen abgesichert
Auch früh morgens, am Wochenende & Feiertag
Jeder Einsatz dokumentiert – Datum, Zeit, Fläche
Winterdienst + Hausbetreuung aus einer Hand
Die Räum- und Streupflicht ist in Österreich gesetzlich verankert. Wer nicht räumt, riskiert teure Klagen.
Gehweg vor dem Haus nicht geräumt
Gehweg muss geräumt und gestreut sein
Auf dem nicht geräumten, eisglatten Gehweg
Schadenersatz, Schmerzensgeld, Anwaltskosten
Dokumentiert geräumt vor 6 Uhr – Pflicht für vereinbarte Flächen übertragen
Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg vor Ihrem Grundstück, haften Sie persönlich – auch wenn Sie im Urlaub waren oder es vergessen haben.
Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Behandlungskosten, Anwaltsgebühren – ein einziger Sturz kann schnell € 10.000–50.000 kosten. Ohne Dokumentation kaum zu verteidigen.
Im Schadensfall müssen Sie beweisen, dass Sie Ihrer Räumpflicht nachgekommen sind. Ein professionelles Einsatzprotokoll ist der einzige zuverlässige Nachweis.
Durch die Beauftragung eines professionellen Winterdienstes übertragen Sie die Verkehrssicherungspflicht für die vereinbarten Flächen. Unser Einsatzprotokoll ist Ihr Schutz vor Klagen.
Alles was Sie brauchen – von der Schneeräumung bis zur vollständigen Dokumentation.
Pünktliche Räumung aller Gehwege, Zufahrten und Parkflächen – bevor Ihre Mieter oder Kunden das Haus verlassen.
Streuen bei Glätte ist genauso wichtig wie Räumen – oft sogar wichtiger. Wir streuen mit abstumpfenden Mitteln, umweltfreundlich und wirksam.
Jeder Winterdienseinsatz wird protokolliert – Datum, Uhrzeit, Fläche, Mittel. Ihr rechtlicher Schutz im Schadensfall.
Schnee fällt nicht nach Bürozeiten – wir auch nicht.
Die § 93 StVO schreibt einheitlich vor, wann Gehsteige und Zugänge geräumt sein müssen – Werktags, Sonn- und Feiertage gleich. Wir sind früh dran, damit Ihre Flächen pünktlich frei sind.
Wir überwachen die Wetterprognose täglich – so können wir vorausschauend reagieren und sind bei Schneefall oder Frost sofort bereit.
Weder Weihnachten, noch Silvester, noch Sonntag früh um 3 – wenn Schnee liegt, sind wir da. Unsere Bereitschaft gilt den gesamten Winter von November bis April.
Im Schadensfall müssen Sie beweisen, dass geräumt wurde. Unser Protokoll ist Ihr Beweis.
Sobald unser Mitarbeiter beginnt, wird der Einsatz digital erfasst – mit GPS-Zeitstempel.
Welche Flächen geräumt wurden, welche Streumittel eingesetzt wurden – alles wird festgehalten.
Bei kritischen Flächen fotografieren wir das Ergebnis als zusätzlichen Nachweis.
Am Monatsende erhalten Sie eine Übersicht aller Einsätze – ideal für Hausverwaltungen.
Mit unserem Protokoll können Sie im Schadensfall nachweisen, wann und wie geräumt wurde. Das ist Ihr wichtigstes Schutzinstrument.
Ohne schriftlichen Nachweis des Räumens gilt vor Gericht: „Nicht beweisbar = nicht geschehen." Viele Grundeigentümer verlieren Prozesse, obwohl tatsächlich geräumt wurde.
Keine Überraschungen. Fixpreis im Vertrag. Saisonpauschale oder Einzeleinsatz.
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